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Der Arzt , z.B. Kinderarzt,
Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe… stellt eine Heilmittelverordnung
für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
aus.
Vor der eigentlichen logopädischen Therapie erfolgt eine
störungsspezifische Überprüfung/Diagnostik,
z.B. der Artikulation, des Wortschatzes,
des Sprachverständnisses, des Satzbaus, der Schreib- und
Leseleistungen, der Atmung, Stimme oder der Schluckfunktion.
Aus den Ergebnissen der Untersuchung und dem ärztlichen Befund ergeben
sich die Auswahl der Behandlungsmethoden.
Im Anschluss an die Überprüfung folgt eine
Beratung des Patienten und / oder deren Angehörigen
über die Ergebnisse der Untersuchung,
mögliche Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Störung.
Danach beginnt im Regelfall eine Einzeltherapie.
Wenn das Störungsbild es erfordert, werden
auch Gruppentherapien angeboten.
Hausbesuche werden von uns durchgeführt, wenn der Patient nicht
mehr geh- oder transportfähig ist.
Die Abrechnung erfolgt mit der Heilmittelverordnung über die jeweilige
Krankenkasse.
Unser Ziel der Therapie mit Kindern
und Erwachsenen ist die ganzheitliche Förderung, eine individuell
befriedigende Erhaltung, Stabilisierung, Verbesserung und/oder
Wiederherstellung der sprachlichen Fähigkeiten unter Einbeziehung
des sozialen Umfeldes, um eine möglichst normale Entwicklung, wie etwa
die Schulfähigkeit, die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit oder der
Alltagsbewältigung zu gewährleisten. |